Elektrokontrolle PV-Anlage

Bei der Kontrolle von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) wird zwischen drei Prüfungen unterschieden:

Erstprüfung:
Unabhängig davon, ob die PV-Anlage mit oder ohne Verbindung zu einem Niederspannungsverteilnetz erstellt worden ist, ist vor der Inbetriebnahme der elektrischen Installation oder Teilen davon eine Erstprüfung durchzuführen und ein Protokoll zu erstellen. Diese Erstprüfung wird im Normalfall durch den Installateur der PV-Anlage erstellt.

Abnahmekontrolle:
Innerhalb von sechs Monaten nach deren Übernahme hat der Eigentümer einer PV-Anlage dem zuständigen Verteilnetzbetreiber einen entsprechenden Sicherheitsnachweis (SiNa) einzureichen. Um diesen Sicherheitsnachweis zu erhalten, ist durch ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle eine Abnahmekontrolle durchzuführen.

Periodische Kontrolle:
Auch PV-Anlagen unterliegen der periodischen Kontrollpflicht. Es gilt dabei dieselbe Kontrollperiode wie für die elektrischen Installationen des Objekts, an denen die Anlage angeschlossen ist. Die periodische Kontrolle darf nur von einem Kontrollorgan durchgeführt werden, das nicht an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden elektrischen Installation beteiligt war.

Als unabhängiges Kontrollorgan führen wir alle Kontrollen von PV-Anlagen im Kanton Uri und Umgebung aus. Für weitere Informationen kontaktieren Sie Livio Epp unter 041 882 04 82 oder mit dem untenstehenden Formular.

Kontrolle PV-Anlage